Der EU-AI-Act

Seit 2021 ringt der europäische Gesetzgeber um einen Entwurf für ein KI regulierendes Gesetz. Nun liegt ein finaler Vorschlag auf dem Tisch (Vorschlag, Anlagen).

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Am 8. Dezember diesen Jahres hat man sich nun auf einen sehr umfassenden, vielleicht den umfassendsten Text überhaupt zu diesem Thema, geeinigt.

Die vorgesehenen Auflagen und Einschränkungen orientieren sich an Risikoklassen. Als hochriskant werden beispielsweise KI eingestuft, die Entscheidungen mit Auswirkungen für Menschen treffen (Bewerberanalysen, Antragsprüfungen…). Hier muss der Nachweis erbracht werden, dass die verwendeten Trainingsdaten nicht zu Nachteilen führen. Gesichtserkennung in öffentlichen Bereichen wird zwar verboten. Allerdings wurden gerade in diesem sensiblen Bereich viele Ausnahmen aufgenommen (Strafverfolgung bzw. Strafvereitelung bei Mord, Entführung, Terrorismus).

Der endgültige Text liegt noch nicht vor. Welche Fassung genau verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Der Vorstoß der EU in Richtung einer Regulierung ist trotzdem richtungsweisend.