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Cookies mal wieder

Am 1. Oktober 2019 hat der EuGH ein wichtiges Urteil zum Umgang mit Cookies auf Websites erlassen. Bisher gab es diesbezüglich ja ein ziemliches Rumgewurschtel, zumindest in Deutschland.

Was bestimmt das Urteil?

  1. Nicht zulässig sind Checkboxen, die bereits aktiviert wurden. Um Cookies zu verhindern, müssten diese Checkbox erst deaktiviert werden.
  2. Zu den Pflichtangaben zählen Informationen zur Funktion der Cookies, zu ihrer Lebensdauer und zu etwaigen Zugriffen Dritter auf diese. Diese Informationen sind den Betroffenen leicht zugänglich verfügbar zu machen.
  3. Ausgenommen davon sind technische Cookies. Als solche werden gemeinhin Cookies verstanden, die dem Login-Status dienen, die Sprachwahl speichern und den Warenkorb abbilden.

Da werden einige Websitebetreiber wohl schnell handeln müssen.