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Wie weit geht der Auskunftsanspruch Betroffener?

Die DS-GVO stärkt Betroffenenrechte. Das haben wir besonders um den 25. Mai 2018 herum sehr oft gehört. Daran kann man zweifeln. Man kann das Thema abtun. Die Praxis jedoch bestätigt die Tatsache, dass Betroffene und ihre Rechte ernst genommen werden.

Am 26. Juli diesen Jahres musste sich das OLG Köln mit der Frage befassen, wie weit Betroffenenrechte denn nun genau gehen. Im konkreten Fall ging es um Telefonnotizen, die eine Versicherung zu einem Kunden angelegt hatte. Der Kunde wollte gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über diese Telefonnotizen. Die Versicherung wollte die aber nicht Beauskunften.

In der Schnellfassung: Telefon- und Gesprächsnotizen fallen unter das Auskunftsrecht. Im Ergebnis sollte man sich also sehr gut überlegen, wozu man auch Bemerkungsfelder nutzt.