Schlagwort-Archive: Datenschutz

Stellt eine digitale Fotografie eine Datennutzung dar gemäß DS-GVO dar?

Zuerst einmal muss die Frage nach dem Haushaltsprivileg beantwortet werden. Die DS-GVO sagt dazu: „(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten …
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
“ (Art. 2 Abs. 2, lit. c DS-GVO) Hier käme das Kunsturhebergesetz zur Anwendung. Wir können also davon ausgehen, dass in vielen Fällen einer identifizierbaren verantwortlichen Stelle die DS-GVO zur Anwendung kommt.

Art. 4 Abs. 1 DS-GVO regelt, dass bei Fotos mit einer für eine Erkennung natürlicher Personen ausreichenden Auflösung von einer Datenverarbeitung auszugehen ist. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die abgebildeten Personen namentlich zugeordnet werden. Das digitale Bild allein genügt.

Können Personen, die ohne Rechtsgrundlage auf einem Bild gelandet sind, nachträglich durch Balken oder andere Hilfsmittel anonymisiert werden? Das kann man schon machen. Mit dem digitalen Bild ohne Rechtsgrundlage ist das sprichwörtliche Kind allerdings bereits in den Brunnen gefallen. Denn eine Datenerhebung und eine Datenspeicherung haben ja bereits stattgefunden. Vielleicht kommt noch eine Datenweitergabe hinzu?

Fazit: Digitale Fotos natürlicher Personen ohne Rechtsgrundlage zu erzeugen, ist Bußgeldbewährt. Da nützt ein nachträgliches Anonymisieren auch nix.

Zwei neue Pixi-Bücher

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bringt gerade zwei neue Pixi-Bücher heraus: „Was ist Informationsfreiheit?“ und „Aber Warum?!“. Beide Bücher können hier bestellt werden.

„Was ist Informationsfreiheit?“ ist geeignet für Kinder im Grundschulalter. Es geht darum aufzuzeigen, dass es wichtig ist, Fragen zu stellen: Wer will warum und zu welchen Zwecken meine Daten nutzen?

„Aber Warum?!“ ist für Kinder im Kindergartenalter gedacht. Das Buch beschäftigt sich altersgerecht mit dem Begriff „Transparenz“ und seinen unterschiedlichen Bedeutungen.

Die Apps Etheraz und Hayya

Bei einer Einreise nach Katar zur FIFA-Weltmeisterschaft im Fußball der Herren 2022 wird es wahrscheinlich erforderlich sein, zwei Apps auf Smartphones installiert zu haben: Etheraz und Hayya.

Ich zitiere der Einfachheit halber aus dem Newsletter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 15. November 2022:

Die Apps „Etheraz“ und „Hayya“ sind in den gängigen App-Stores in Europa verfügbar und können damit auch außerhalb von Katar heruntergeladen und „genutzt“ werden. Von Seiten des BfDI konnte festgestellt werden, dass die Datenverarbeitungen beider Apps wahrscheinlich deutlich weiter gehen, als es die Beschreibungen der Datenschutzhinweise und Verarbeitungszwecke in den App-Stores angeben. So wird bei einer der Apps unter anderem erhoben, ob und mit welcher Nummer ein Telefonat geführt wird. Hierbei handelt es sich um mitunter sensible Telekommunikationsverbindungsdaten, die in Deutschland unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Die andere App verhindert unter anderem aktiv, dass das Gerät, auf dem sie installiert wird, in den Schlafmodus wechselt. Es ist zudem naheliegend, dass die von den Apps verwendeten Daten nicht nur lokal auf dem Gerät verbleiben, sondern an einen zentralen Server übermittelt werden. Der BfDI rät daher dazu, die beiden Apps nur dann zu installieren, wenn es absolut unumgänglich ist. Zudem sollte erwogen werden, für die Installation ein eigenes Telefon zu verwenden, das ausschließlich für die Apps genutzt wird. Insbesondere sollten auf diesem Gerät keine weiteren personenbezogenen Daten, wie etwa Telefonnummern, Bild- oder Tondateien gespeichert sein. Im Nachgang der Nutzung der Apps sollten auf dem verwendeten Telefon, das Betriebssystem und sämtliche Inhalte vollständig gelöscht werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn; Newsletter vom 15. November 2022; Volltext

Meta erlaubt Löschen von Mail-Adressen und Telefonnummern

Man muss kein Meta-Nutzer (Facebook, Instagram, WhatsApp) sein. Und trotzdem landen Kontaktdaten in den Datenbanken des Konzerns. Wie das geht? Die App fragt: „Willst du neue Freunde finden?“ Natürlich wollen das viele Nutzer. Und dann geben sie für die App den Zugriff auf die gespeicherten Kontakte frei. Ohne meine Einwilligung landen meine Kontaktdaten bei Meta.

Kaum bemerkbar bietet Meta jetzt Abhilfe an. Auf der Hilfe-Seite „Informationen für Personen, die keine Meta-Produkte nutzen“ findet man keine Hilfe. Man kann hier prüfen, ob eigene Kontaktdaten bei Meta gespeichert wurden und man kann diese löschen.

Zur Prüfung/Löschung gelangt man auch direkt hier. Über eine zugesendeten Code wird der Kontakt verifiziert. Und das war es auch schon.

Ich habe bereits mehrere Mail-Adressen und Telefonnummern löschen lassen. Zuweilen ist die Seite überlastet. Man sollte also etwas Geduld mitbringen.

„Datenschutz ist Kinderschutz“ – eine Initiative des BfDI

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine kleine Broschüre mit Empfehlungen für Eltern herausgegeben.

Die Mini-KIM-Studie aus 2020 gibt an, dass das Thema „Handy/Smartphone“ auf Platz drei der Interessen der Gruppe der 6 bis 13-jährigen liegt. Knapp davor befindet sich übrigens das Thema „Schule“ und auf Platz 1 liegt „Freundschaft“.

Aus dieser Tatsache kann man leicht die Sinnhaftigkeit einer Drucksache ableiten, die sich dem Thema „Digitalität, Eltern, Kinder“ annimmt. Kurz und sehr kompakt werden wichtige Themen angesprochen. Begleitet wird die Broschüre, die kostenlos bestellt werden kann, durch eine Online-Publikation.

EuGH kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung

Ein schönes Beispiel dafür, wie Demokratien funktionieren: Heute hat der EuGH geurteilt, dass das anlasslose Speichern von Verbindungsdaten gegen europäisches Recht verstößt.

Das deutsche Recht sieht diesen Vorgang im Telekommunikationsgesetz vor. Das ist mit europäischem Recht nicht vereinbar. Danke EuGH!

Das Video zum Buch

Im Dezember hatte ich die beiden Bücher zum Thema Datenschutz für Kinder, Eltern und Erzieher/-innen vorgestellt. In Auftrag gegeben hat beide Bücher der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Jetzt gibt es das Video dazu. Ich finde, das ist eine tolle Ergänzung.

Warum ist es wichtig, Kinder für die Themen „Datenschutz“ und „Informationelle Selbstbestimmung“ zu sensibilisieren?

  • Erwachsene sind nicht immer gute Vorbilder.
  • Die Interaktion mit digitalen Endgeräten setzt früher ein.
  • Informationelle Selbstbestimmung setzt Kenntnisse über Methoden, Technik und Softwaregrundlagen des Datensammelns voraus.

Kinder für Datenschutz sensibilisieren

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist unter die Kinderbuchautoren gegangen. Nicht er selbst hat zwei Kinderbücher geschrieben, die als Mixi-Pixi-Bücher erschienen sind, aber die Bundesbehörde hat zwei Bücher in Auftrag gegeben. Jetzt sind beide erschienen.

Das Tolle daran ist, beide Bücher können hier kostenlos bestellt werden.

Geeignet sind die Bücher für Eltern, Kinder im Lesealter, Schulen und andere Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es kann je ein Exemplar kostenfrei bestellt werden. Einrichtungen, die gerne mehr als ein Exemplar kostenfrei erhalten möchten, können das via E-Mail anfragen.

Da lacht der Datenkrake

Mehrere Portale melden unter Bezugnahme auf einen Artikel im Kommersant: Die Daten von 500.000 Personen aus Moskau und Umgebung stehen zum Verkauf. Der Preis soll 35 Rubel (etwa 0,50 USD) pro Datensatz betragen. Bei den Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, die aus dem illegalen Verkauf gefälschter Impfzertifikate stammen.

Ein gefaktes Impfzertifikat in der Tasche und massenweise Mails im Posteingang, die billiges Viagra aus London anbieten oder von einem Prinz aus Nigeria stammen. Das Leben kann schon hart sein!

Klausuren im Distanzunterricht

Mit dem Schuljahresstart im Herbst könnte es erneut zu Schulschließungen kommen. Mit Distanzunterricht steht auch erneut die Frage nach Klausuren und mündlichen Leistungskontrollen im Raum. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat dafür jetzt eine Handreichung verfasst.

Der Grund für das Verfassen der Handreichung lässt sich in den zum Teil gravierenden Datenschutzverstößen an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen bei Online-Prüfungen finden.