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In dieser Woche (KW23): Datenschutztag in Berlin

Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz

Meike Kamp (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)

Europäischer Datenschutzausschuss


Der Europäische Datenschutzausschuss harmonisiert die Bußgeldleitlinien im Geltungsbreich der DS-GVO. Grundlagen für die Bemessung von Bußgeldern sind Art eines Verstoßes, Schwere, Umsatz der verantwortlichen Stelle gemäß Art. 83 ABS. 4-6. In die Bußgeldbemessung fließen außerdem ein die Wirksamkeit des Bußgeldes sowie seine abschreckende Wirkung.

Die Leitlinien zu den Rechten Betroffener konkretisieren Art. 15 DS-GVO. Besonders das Auskunftsrecht wurde präzisiert. Welchen Umfang hat das Auskunftsrecht und welche Modalitäten müssen beachtet werden? Dazu gibt es eine wesentliche Abgrenzung offenkundig unbegründeter und exzessiver Anträge.

Souveräne Clouds stellen ein immer wiederkehrendes Thema dar. Hier werden Mindestkriterien für digitale Souveränität der Anbieter und der Anwender beschrieben: selbstständig, selbstbestimmt, sicher.

Deutsche Datenschutzkonferenz

Mich nerven auch immer wieder Pur-Modelle auf Websites (Zugang zu Inhalten entweder als kostenpflichtiges Abo oder durch Einwilligung in eine Verarbeitung pbD für werbliche Zwecke). Hierfür gilt: Das Angebot eines trackingfreien Modells (auch kostenpflichtig) ist ausreichend.

Die Position der Datenschutzkonferenz zu Microsoft Online Dienste (Office 365) ist eindeutig:
MS praktiziert eine Verarbeitung personenbezogener Daten (pbD) zu eigenen und nicht legitimen Zwecken. Es erfolgt keine korrekte Löschung pbD. Es bestehen keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz vor Übermittlung in Drittländer. Die TOMs sind nicht angemessen.
Fazit: Microsoft kann nicht nachweisen, dass datenschutzkonform gearbeitet wird.
Unabhängig von dieser Bewertung durch die Datenschutzkonferenz findet man häufig, besonders medial geführt, folgende Argumentationen: MS365 wird ja überall genutzt, also muss man großzügig sein. Andere nutzen es doch auch.

Zuletzt wurde konkreter auf das Recht auf eine Kopie pbD eingegangen.
Dem Anspruch auf Kopie pbD Betroffener muss die verantwortliche Stelle durch eine originalgetreue und verständliche Reproduktion der Daten Nachkommen. Das schließt Auszüge aus Dokumenten, ganze Dokumente und Auszüge aus Datenbanken ein.

Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) – Version 3.0

Referent Martin Rost (Mitarbeiter beim
ULD Schleswig-Holstein und Autor des Buches
„Das Standard-Datenschutzmodell (SDM): Einführung,
Hintergründe und Kontexte zum Erreichen der Gewährleistungsziele“)

Ich lasse an dieser Stelle mal alle zu fachspezifischen Inhalte weg. Sehr cool fand ich die Einleitung in das Thema. Eine häufig anzutreffende Meinung ist ja, dass es im Datenschutz darum geht, Daten zu schützen. Fachlich etwas näher am Thema seiend führt zu der Annahme (so auch ich bisher), dass Datenschutz immer der Schutz von Menschen ist. Das stimmen sicherlich. Aber Datenschutz meint eben vor allem, Prozesse von Datennutzung so zu gestalten, das möglichst geringe Risiken für Betroffene bestehen. Und damit stehen eben Prozesse im Zentrum aller Überlegungen.

Datenschutzmaßnahmen stellen ein ausgewogenes Verhältnis her zwischen der Organisation der verantwortlichen Stelle mit Mitarbeitern, Dienstleistern, eingesetzter Software, Leistungserbringern, Logistik, Staat mit vielleicht untätiger Politik…

Künstliche Intelligenz im Spannungsfeld des Datenschutzes

Dr. Behrang Raji (Legal Counsel Data Protection)

Ein spannender Redebeitrag zum Thema KI und Datenschutz. Wichtig finde ich den Bezug zu den Vorschlägen aus Schleswig Holstein für eine ChatGPT-Nutzung in Unternehmen und Einrichtungen:

Richtlinien für den Umgang im Unternehmen schaffen.
Die Nutzung privater Accounts für dienstliche Zwecke sollte untersagt werden.
Es sollten keine personenbezogenen Daten für die Prompts genutzt werden.
Es sollten nur Unternehmensinformationen verwendet werden, die bereits öffentlich sind.
Die Nutzung des Dienstes unter Verwendung personenbezogener Daten zum Zweck der Erstellung von Beurteilungen der Persönlichkeit, der Arbeitsleistung sollte verboten werden.
Bei generierten Texten sollte ChatGPT als Quelle angegeben und und zusammen mit den Prompts dokumentiert werden.
Die Ausgaben von ChatGPT sollten immer auf Richtigkeit überprüft werden.
Der Dienst darf nicht genutzt werden, um Entscheidungen über natürliche Personen zu treffen (Art. 22 DSGVO).

Aktuelle Bedrohungen und Entwicklungen in der IT-Landschaft

Mark Semmler (Dipl. Informatiker und IT Security Specialist)

Mark Semmler erlebe ich zum zweiten Mal auf dem Datenschutztag. Und es war wieder ein Erlebnis.

Ich fasse nur einige Punkte seines Vortrages zusammen. In der Gesamtheit kann man dieses Feuer aus Sprache, Fakten und Inhalt nicht wiedergeben.

Ransomware ist immer noch ein Multimilliardengeschäft und weist inzwischen eine starke Diversifizierung auf. Über 100 Gruppen agieren weltweit, wobei etwa 95 % aller Akteuere aus Russland und Weißrussland kommen. Zielgerichtete Angriffe auf kritische Infrastrukturen haben deutlich zugenommen.
Hinzu kommen Fakenews, die auf Twitter und Facebook verbreitet werden. Semmler spricht von A-BC-D-Kriegsführung. Das D steht für „digital“. Das technisches Niveau der Akteure ist niedrig und mittelhoch und immer noch, erstaunlicherweise, erfolgreich.

Dabei ist derKonkurrenzdruck gestiegen. Es geht nur noch darum, schnell Daten von Opfern zu verschlüsseln und Geld zu machen:
Kunde durch eine Backdoor öffnen – in der Breite Kunden unter Kontrolle bekommen – Daten verschlüsseln – Geld fordern.
Der Handlungsdruck auf Seiten der Angreifer bedeutet für Betroffene eine deutlich geringere Reaktionszeit.

Dieser Markt ist immer noch nicht ausgetrocknet. Neu Angriffe erfolgen zunehmend auf kleine und mittlere Unternehmen.

Was fordert Semmler von der Politik? Maßnahmen müssen verpflichtend werden und gesetzlich verankern sein. Lösegeldzahlung müssen unter Strafe gestellt werden. Nur so kann dieser Sumpf trocken gelegt werden. Semmler selbst verhandelt kein Lösegeld mehr. Auslöser für diese Entscheidung war der Ukraine-Krieg.

Fazit

Ein toller, informativer Tag geht zu Ende. Es hat sich gelohnt!

In dieser Woche (KW20): Der Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten

Ich sitze gerade im Zug nach München. Die Arbeit ruft. Bei Kaffee und einer Streuselschnecke lese ich den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022.

Na, wer erkennt die Herkunft der leckeren Streuselschnecke?

Weg von der Kulinarik und hin zum Datenschutz. Was habe ich mir im Tätigkeitsbericht angestrichen? Alle Zitate in diesem Beitrag stammen aus dem Tätigkeitsbericht 2022.

Allgemeines

Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 4

Warum ist dieser Abschnitt bemerkenswert? Hier werden Verantwortliche für den Datenschutz benannt. Wichtig: Auch Betroffene haben eine Verantwortung. Wie gehe ich mit meinem Daten um? An wen gebe ich welche Daten weiter? Das sind keine Aufgaben ausschließlich für verantwortliche Stellen im Sinne der DS-GVO. Das geht uns alle an!

Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 5

Im Vorfeld dieses Abschnittes wird auf die Probleme von Facebook-Seiten aus der Sicht des Datenschutzes hingewiesen. Die Konsequenz findet sich hier. Und ja, ich habe meinen Twitter-Account gelöscht und bin zu Mastodon gewechselt.

WhatsApp im nicht ausschließlich privaten/familiären Umfeld

Am Beispiel von Gerichtsvollziehern geht die Landesbeauftragte auf die unzulässige Nutzung von WhatsApp ein.

Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 67

Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 67

Es gäbe da doch so viele datenschutzgerechtere Lösungen. Ich bin schon lange von WhatsApp weg und nutze Signal (privat) und Threema (beruflich). Cool ist auch Element. Hier werden Daten dezentral verschlüsselt gespeichert.

Gemeldete Datenschutzvorfälle

Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 144

Postsachen können falsch adressiert oder in den falschen Umschlag gelangen. So etwas habe ich in meiner Praxis auch schon erlebt. wichtig ist aus meiner Sicht, dass es nach einem solchen Vorfall kein „weiter wie bisher“ geben darf. Was ist falsch gelaufen? Wo müssen Prozesse verändert werden?

Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 145

Prävention

Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 147

Finde ich eine super kompakte und sehr zutreffende Anleitung.

Bußgelder

Hier wird es jetzt bemerkenswert. Und mein Vertrauen in die Sächsische Polizei wird nicht größer…

Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 175
Tätigkeitsbericht, a. o. a. O., S. 177

Eine Dashcam kann schon datenschutzgerecht betrieben werden. Vielleicht widme ich dem Thema mal einen eigenen Beitrag.

So, das war meine Zusammenfassung zum Tätigkeitsbericht. Ich habe ihn durchaus als interessant und abwechslungsreich empfunden. Nichts, was zum Vorlesen geeignet wäre. Aber wenn man sich für das Thema Datenschutz interessiert, kann das eine abwechslungsreiche Lektüre sein.

Offene Kontaktlisten

Das Thema „offene Kontaktlisten“ scheint ein Dauerbrenner zu sein. So richtig durchgestartet ist das Thema in der Pandemie-Situation. In verschiedenen Bundesländern werden Gästelisten in Restaurants geführt. Frisöre, Kosmetikstudios und andere Einrichtungen sind auch in der Pflicht.

Jedoch ist sind offene Kontaktlisten keine neue Erscheinung. Bei Weiterbildungen, bei Veranstaltungen, im Elternabend gehen Listen herum. Die Teilnehmer* innen sollen ihre Daten eintragen oder schlimmer noch, umfangreiche Daten kontrollieren/korrigieren.

Es war nur eine Frage der Zeit, dass Bußgelder verhängt werden. Die Aufsicht führende Behörde in Hamburg hat die Verfahren zur Gäste- und Besucherdokumentation kontrolliert, Verbesserungsvorschläge unterbreitet und die Ergebnisse kommuniziert. Offensichtlich hat das nicht ausgereicht. Jetzt wurden auch Bußgelder verhängt.

Ich finde das gut so. Eben weil das Thema „offene Kontaktlisten“ in unterschiedlichen Ausprägungen ein Dauerbrenner ist. Ich habe schon zwei Mal die Lokalität wechseln müssen, weil man mit einer Liste ankam, in der ich meine Kontaktdaten erfassen sollte.

Bemerkenswertes Bußgeld

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung hat gegenüber der 1&1 Telecom GmbH ein Bußgeld in Höhe von 9.550.000 Euro verhängt. Die Telefonhotline von 1&1 gab umfangreiche Auskünfte zu Kundendaten. Eine Identifikation erfolgte lediglich über Name und Geburtsdatum. Obwohl sich 1&1 einsichtig zeigte und Maßnahmen ergriff („…bitte halten Sie ab sofort immer Ihre persönliche 1&1 Service-PIN sowie zusätzlich Ihre 1&1 Rufnummer oder Ihre 1&1 Vertragsnummer bereit, wenn Sie bei uns anrufen. So kann der telefonische Kundenservice Sie als Vertragspartner identifizieren.“ aus der Kunden-E-Mail), fiel das Bußgeld doch bemerkenswert hoch aus.

Der Bundesbeauftragte dazu:

Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Die ausgesprochenen Geldbußen sind ein klares Zeichen, dass wir diesen Grundrechtsschutz durchsetzen werden.“ (https://www.bfdi.bund.de/SiteGlobals/Modules/Buehne/DE/Startseite/Pressemitteilung_Link/HP_Text_Pressemitteilung.html)

Geburtstagslisten in Unternehmen

Spätestens seit Wirksamwerden der DS-GVO, aber eigentlich auch schon früher, sollte klar sein: Ich darf nicht einfach so Geburtstagslisten in Unternehmen oder in Einrichtungen führen und aushängen. Der Bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz hat das Thema in seiner Kurzinformation 26 aufgegriffen.

Ich möchte hier die wesentlichen Aussagen kurz zusammenfassen:

  1. Eine Geburtstagsliste wird geführt oder deren Führung wird veranlasst. Gemäß Artikel 4 Absatz 7 ist dann das Unternehmen, die Behörde oder die Einrichtung die verantwortliche Stelle.
  2. Geburtstagslisten unterliegen dem Personaldatenschutz.
  3. Da es keine gesetzliche Grundlage für Geburtstagslisten gibt und solche auch nicht zur Erfüllung von Arbeitsverträgen erforderlich sind, bleibt nur die Einwilligung der Betroffenen als Rechtsgrundlage für das Führen und Veröffentlichen einer Geburtstagsliste.
  4. Auch Geburtstagslisten unterliegen der Datenschutzdokumentation, d. h. das Verfahren „Geburtstagsliste“ ist in das Verzeichnis der verarbeitenden Tätigkeiten aufzunehmen. Es besteht den Mitarbeitern gegenüber eine Informationspflicht. Zum Führen von Geburtstagslisten und der damit einhergehenden Veröffentlichung sollte eine TOM (technisch-organisatorische Maßnahme) angelegt werden.

Das ist ein ziemlich hoher Aufwand für das Führen und das betriebsinterne Veröffentlichen einer Geburtstagsliste. Ich finde es ok, wenn eine relativ hohe Schwelle für so eine Liste besteht.

Datenschutz in Europa – Erste Resultate

Die DS-GVO ist Praxis geworden. Viele Aufsichtführende Behörden haben die Kuschelphase abgeschlossen und Bußgelder werden verhängt. Der Europäische Datenschutzausschuss zieht eine erste Bilanz.

Den aufsichtführenden Behörden wurden bisher etwa 200.000 Datenschutzberstöße gemeldet. In diesem Zusammenhang wurden Bußgelder in Höhe von 56 Mio. Euro verhängt. Bedenkt man die Tatsache, dass davon 50 Mio. Euro auf Google entfallen, bleiben noch etwa 6 Mio. Euro „normale“ Bußgelder.

Auch die Bußgelder in Höhe von etwa 6 Mio. Euro müssen relativiert werden. Von den 200.000 Datenschutzverstößen entfallen etwa 95.000 Fälle sind Beschwerden. Hier kann keine Aussage bezüglich der tatsächlichen Verstöße getroffen werden. Beschwerden können ja auch abgewiesen werden.

Fazit sollte sein, dass keine verantwortliche Stelle das Thema Datenschutz aus den Augen verlieren sollte. Dem Risiko einer Datenschutzverletzung kann durch Ein Datenschutzmanagement auf der Grundlage der DS-GVO begegnet werden.