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Der EU-AI-Act

Seit 2021 ringt der europäische Gesetzgeber um einen Entwurf für ein KI regulierendes Gesetz. Nun liegt ein finaler Vorschlag auf dem Tisch (Vorschlag, Anlagen).

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Am 8. Dezember diesen Jahres hat man sich nun auf einen sehr umfassenden, vielleicht den umfassendsten Text überhaupt zu diesem Thema, geeinigt.

Die vorgesehenen Auflagen und Einschränkungen orientieren sich an Risikoklassen. Als hochriskant werden beispielsweise KI eingestuft, die Entscheidungen mit Auswirkungen für Menschen treffen (Bewerberanalysen, Antragsprüfungen…). Hier muss der Nachweis erbracht werden, dass die verwendeten Trainingsdaten nicht zu Nachteilen führen. Gesichtserkennung in öffentlichen Bereichen wird zwar verboten. Allerdings wurden gerade in diesem sensiblen Bereich viele Ausnahmen aufgenommen (Strafverfolgung bzw. Strafvereitelung bei Mord, Entführung, Terrorismus).

Der endgültige Text liegt noch nicht vor. Welche Fassung genau verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Der Vorstoß der EU in Richtung einer Regulierung ist trotzdem richtungsweisend.

Oberster europäischer Datenschützer bestätigt

Das Europaparlament hat den Europäischen Datenschutzbeauftragten im Amt bestätigt. Wojciech Rafał WIEWIÓROWSKI, Jurist aus Polen, wird dieses Amt nun offiziell ausüben.

Zu seiner Anhörung als Kandidat schreibt er:

„Ich bin in einem undemokratischen Land in einer Zeit großer Umbrüche aufgewachsen. Ich werde nie vergessen, welche Auswirkungen ein Überwachungsstaat und das Kriegsrecht auf ganz normale Menschen haben: das schreckliche Gefühl, wenn man weiß, dass die Behörden die Privatkorrespondenz und Telefongespräche routinemäßig kontrollieren, und zwar im Namen der „Sicherheit“ und zum „Wohl der Allgemeinheit“. Ich schätze die Freiheit und Würde des Einzelnen aufgrund und meiner eigenen Erfahrungen, und mir ist bewusst, wie wertvoll und zerbrechlich sie sind.“ (https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/189187/1192318DE-original.pdf, S. 1)

In der Beschreibung seiner Ziele können wir Dinge lesen wie:

  • „Eine gerechte Welt, in der die Würde des Menschen und kulturelle Vielfalt geachtet werden.“
  • „Die EU-Verwaltung sollte intelligent und innovativ sein.“

    „Das Unionsrecht – und zwar nicht nur die eigentlichen Datenschutzvorschriften, sondern der gesamte Besitzstand – sollte als Benchmark für alle neuen Vorschriften weltweit fungieren.“ (a. o. a. O., S. 2 f.)

    Ich wünsche mir, dass die Berufung Wiewiórowskis den Datenschutzbestrebungen der EU weiter Aufschwung verleiht. Große Themen kommen in den nächsten Jahren auf uns zu. Der Gesundheitsbereich wird weiter digitalisiert, Robotik und KI entwickeln sich weiter. Die Themen Biometrie und Gesichtserkennung stehen nicht mehr nur in den Startlöchern, die sind schon gut unterwegs. Ein möglicher ungeordneter Brexit und weitere Auseinandersetzungen mit den USA werden Europa fordern. Für all diese Themen ist es wichtig, eine kluge und kompetente Person an der Spitze der Europäischen Datenschutzbehörde zu haben.

    Social-Media-Nutzung im EU-Vergleich

    Eurostat, das Statististikamt der EU, hat neue Zahlen zur Nutzung von Social-Media-Angeboten veröffentlicht.

    Deutschland landet im europaweiten Vergleich im letzten Viertel. Da stellt sich doch die Frage, ob wir in Deutschland kritischer sind, was die Weitergabe unserer Daten betrifft. Oder sind wir vielleicht nicht so kommunikationsaffin?

    In Ungarn, Malta und Belgien liegt der Nutzeranteil in der Altergruppe der 16- bis 74-jährigem bei über 80 %. In Deutschland beträgt er nur 56 %. Einen geringeren Nutzeranteil gibt es nur noch in Tschechien, Slovenien und Frankreich.

    Zu einem vergleichbaren Resultat kommt man übrigens auch, wenn man sich die Altersgruppe der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen in Deutschland ansieht. Auch hier beträgt der Anteil der Nutzer im Durchschnitt gerade einmal 54 %.