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Urheberrecht für Nicht-Privatpersonen auf Social Media

Inzwischen werden Social-Media-Plattformen nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Firmen genutzt. Sound spielt in diesem Zusammenhang eine elementare Rolle. Private User sind recht gut abgesichert. Doch wie sieht es mit kommerziellen Content-Anbietern aus?

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) bestimmt in § 2 Abs. 1 Satz 2 Musik als geschütztes Werk. Soll Musik auf Social Media genutzt werden, muss der Rechteinhaber am Werk seine Genehmigung erteilen. Um Privatpersonen die Nutzung von Social-Media-Plattformen zu erleichtern, haben die Plattformbetreiber Verträge mit Verwertungsgesellschaften weltweit (in Deutschland mit der GEMA) geschlossen. Auf der Grundlage dieser Verträge kann Sound aus den Datenbanken der Plattformen von Privatpersonen genutzt werden.

Facebook dazu: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ (Quellenlink)

Instagram: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“ (Quellenlink)

Eine relativ unbeschränkte Nutzung von Sound erstreckt sich auf Social-Media-Plattformen also ausschließlich auf eine private, nicht kommerzielle, Nutzung. Für kommerzielle Content-Ersteller gelten diese Freiheiten nicht.

Was kann man tun, wenn man aber kommerziell unterwegs ist? Einerseits kann die Facebook Sound Collection genutzt werden. Diese enthält Sounds, die für eine kommerzielle Nutzung lizenziert sind. Über die Qualität der Inhalte kann man geteilter Meinung sein.Alternativ kann auf freie Musikbibliotheken zurückgegriffen werden. Diese erlauben in einigen Fällen die Verwendung der Sounds unter Angabe des Urhebers.

Urheberrechtsverletzungen können zum Entfernen des betreffenden Inhaltes führen. In schweren Fällen wird der Account gesperrt. Der Rechteinhaber kann abmahnen und Lizenzgebühren fordern. Alles nicht schön!

Meta erlaubt Löschen von Mail-Adressen und Telefonnummern

Man muss kein Meta-Nutzer (Facebook, Instagram, WhatsApp) sein. Und trotzdem landen Kontaktdaten in den Datenbanken des Konzerns. Wie das geht? Die App fragt: „Willst du neue Freunde finden?“ Natürlich wollen das viele Nutzer. Und dann geben sie für die App den Zugriff auf die gespeicherten Kontakte frei. Ohne meine Einwilligung landen meine Kontaktdaten bei Meta.

Kaum bemerkbar bietet Meta jetzt Abhilfe an. Auf der Hilfe-Seite „Informationen für Personen, die keine Meta-Produkte nutzen“ findet man keine Hilfe. Man kann hier prüfen, ob eigene Kontaktdaten bei Meta gespeichert wurden und man kann diese löschen.

Zur Prüfung/Löschung gelangt man auch direkt hier. Über eine zugesendeten Code wird der Kontakt verifiziert. Und das war es auch schon.

Ich habe bereits mehrere Mail-Adressen und Telefonnummern löschen lassen. Zuweilen ist die Seite überlastet. Man sollte also etwas Geduld mitbringen.

@eva.stories

Am 2. Mai dieses Jahres ist Holocaust-Gedenktag. An diesem Tag erinnern wir, was Menschen Menschen antun können. In diesem Jahr verbindet sich dieser Gedenktag mit einer ganz besonderen Aktion.

Wir wäre es, wenn es in der Zeit des Holocausts Smartphones und Instagram gegeben hätte? Der israelische Geschäftsmann Matti Kochavi hat mehrer Millionen Schekel in das Projekt „Evas Stories“ investiert. Er möchte gegen das Vergessen kämpfen und er wählt eine Form, die besonders bei jungen Menschen Anklang finden soll.

Eva Heyman war ein dreizehnjähriges Mädchen. Sie führte Tagebuch, bis sie nach Auschwitz deportiert wurde. Auf Ihren Tagebucheinträgen basiert Evas.Stories. Kurze Videobeiträge in der Instagram-Story zeigen Evas Leben in Budapest.

Die ersten Videos sind online. Was bleibt, ist ein zutiefst bedrückendes Gefühl.