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Urheberrecht für Nicht-Privatpersonen auf Social Media

Inzwischen werden Social-Media-Plattformen nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Firmen genutzt. Sound spielt in diesem Zusammenhang eine elementare Rolle. Private User sind recht gut abgesichert. Doch wie sieht es mit kommerziellen Content-Anbietern aus?

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) bestimmt in § 2 Abs. 1 Satz 2 Musik als geschütztes Werk. Soll Musik auf Social Media genutzt werden, muss der Rechteinhaber am Werk seine Genehmigung erteilen. Um Privatpersonen die Nutzung von Social-Media-Plattformen zu erleichtern, haben die Plattformbetreiber Verträge mit Verwertungsgesellschaften weltweit (in Deutschland mit der GEMA) geschlossen. Auf der Grundlage dieser Verträge kann Sound aus den Datenbanken der Plattformen von Privatpersonen genutzt werden.

Facebook dazu: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ (Quellenlink)

Instagram: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“ (Quellenlink)

Eine relativ unbeschränkte Nutzung von Sound erstreckt sich auf Social-Media-Plattformen also ausschließlich auf eine private, nicht kommerzielle, Nutzung. Für kommerzielle Content-Ersteller gelten diese Freiheiten nicht.

Was kann man tun, wenn man aber kommerziell unterwegs ist? Einerseits kann die Facebook Sound Collection genutzt werden. Diese enthält Sounds, die für eine kommerzielle Nutzung lizenziert sind. Über die Qualität der Inhalte kann man geteilter Meinung sein.Alternativ kann auf freie Musikbibliotheken zurückgegriffen werden. Diese erlauben in einigen Fällen die Verwendung der Sounds unter Angabe des Urhebers.

Urheberrechtsverletzungen können zum Entfernen des betreffenden Inhaltes führen. In schweren Fällen wird der Account gesperrt. Der Rechteinhaber kann abmahnen und Lizenzgebühren fordern. Alles nicht schön!