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Noten in Klasse bekannt geben

Eine Diskussion, die seit Jahren geführt wird: Darf ein Lehrer die Noten von Schülern im Klassenverband bekannt geben und Schülerleistungen auswerten?

Der Sächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hat zu dieser Frage Stellung bezogen. Das Bewerten von Schülerleistungen verfolgt mehrere Ziele. Der Schüler soll seinen Lernstand einschätzen können. Ein Vergleich mit seinen Mitschülern soll möglich sein. Noten sollen außerdem Ansporn sein, damit sich Schüler noch intensiver mit dem Unterrichtsstoff auseinander setzen.

In seiner Stellungnahme legt Andreas Schurich, der sächsische Landesbeauftragte für Datenschutz, die Verantwortung in die Hand des Lehrers. Er schreibt dazu: „Maßgebend sei hierbei für die Lehrkraft, ob die Nennung pädagogisch zweckmäßig bzw. notwendig sei. Ob die Bekanntgabe im Unterricht vor der Klasse oder etwa in Einzelgesprächen mit den Schülern vorzunehmen ist, mag zudem auch abhängig von der jeweiligen Klassendynamik sein.“ (in: 17. Tätigkeitsbericht des sächsischen Landesbeauftragten für Datenschutz)

Die Bekanntgabe von Noten in der Klasse kann Transparenz und Vergleichbarkeit im Lernstand herstellen.