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Digitale Kompentenzen, Datenschutz und die Erfordernisse des Arbeitsmarktes

Es ist Sommer, es sind Ferien und eigentlich sollte man nicht über diese Themen nachdenken müssen. Aber … ich sehe ein Foto in der Wirtschaftswoche mit einem Overheadprojektor (Polylux). Mein Freund/Kollege und ich, wir planen die feierliche Verbrennung aller Overheadprojektoren im Innenhof der Schule. Allerdings wollen wir damit warten, bis wir den Digitalpakt umgesetzt haben. Soviel zum Thema „Sommer, Ferien und nicht an die Arbeit denken“.

Beginnen wir mal mit dem Datenschutz. In der Süddeutschen las ich heute ein schönes Interview mit Peter Hense, Rechtsanwalt aus Leipzig und auf Fragen des Datenschutzes spezialisiert. Ich habe Peter Hense auf dem Datenschutztag 2020 in Berlin erlebt. Dort hat er bereits seine Position zum Thema Videokonferenztools deutlich gemacht. Im Interview bleibt er bei seiner auf dem Datenschutztag geäußerten Position. Nur weil die Kultusministerien der Länder in den vergangenen Jahren gepennt haben, es keine Pläne für digitalen Unterricht gibt, werden Tools wie Microsoft Teams und Zoom geduldet. Was das für Schülerinnen und Schüler bedeuten kann, wird weggeschwiegen.

Dann kommt mir heute noch ein Artikel in der Wirtschaftswoche unter. „Prähistorische Digitalkenntnisse gefährden den Arbeitsmarkt von morgen“ Zum wiederholten Mal werden grundlegende Reformen der Lehrpläne gefordert. SuS müssen besser auf die digitalen Erfordernisse der Arbeitswelt vorbereitet werden. Wir gefährden seit Jahren den Standort Deutschland. Das Problem ist längst bekannt, jedoch getan hat sich nix. Eine dritte Leseempfehlung kommt hinzu. Das Deutsche Schulportal hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, welche digitalen Kompetenzen eigentlich SuS mitbringen. Die Antwort ist ernüchternd und doch vorhersehbar: Kaum praxisrelevante.

Was also ist das Fazit? In den letzten Wochen wurde viel gesagt und geschrieben zu den Defiziten von Lehrerinnen und Lehrern. Weniger gesagt wurde zu den Defiziten on SuS. Auch darüber muss gesprochen werden. Genau so muss über Infrastruktur gesprochen werden. Wie werden Schulen ausgestattet? Wie werden LuL befähigt, Technik zu nutzen, Methoden anzupassen? Die Partizipation am Digitalpakt erfordert (zumindest im Freistaat Sachsen) ein Medienbildungskonzept für Lehrpersonen. Es geht nicht einfach darum, Technik anzuschaffen ohne Sinn und Verstand – hauptsache haben. Das ist ein völlig falsches Konzept. Es geht um Fragen wie „Wo liegen Bezugspunkte in den Lehrplänen?“, „An welchen Stellen des Unterrichtens zeigen sich Vorteile bei der Digitalisierung?“ usw.

Wenn wir über mangelnde digitale Kompetenzen bei SuS sowie bei LuL sprechen, dann müssen wir zwangsläufig auch über Datenschutz sprechen. Sätze wie „Über Datenschutz können wir nachdenken, wenn Zeit dafür ist! Jetzt muss ich erst mal Unterricht absichern.“, „Ich weiß, dass es so was wie Datenschutz gibt, aber der interessiert mich gerade recht wenig!“… Ich könnte seitenweise weiter Beispiele liefern. Datenschutz als geltendes Recht anerkennen und umsetzen können zählt für mich zu den Basiskompetenzen. Wie will ich informationelle Selbstbestimmung als Gut vermitteln, wenn ich selbst keinen Bezug zum Datenschutz habe?

Mein Appell lautet also: Macht Euch kompetent! Macht Eure SuS kompetent! Seid Vorbilder!

Datenschutz, Schulen und Videokonferenzen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW veröffentlichte am 24. Juni 2020 eine Pressemitteilung zum Thema Zoom im Besonderen und Videokonferenzen im schulischen Umfeld im Allgemeinen.

Er erkannte an, dass Zoom nach allen bisher geäußerten Kritikpunkten reagiert und nachgebessert hat.

Interessant an der Pressemitteilung finde ich folgende Stelle:

27. Januar 2020 – Das iPad feiert 10. Geburtstag

Nachdem Steve Jobs am 27. Januar 2010 das iPad vorstellte, schrieb das Wall Street Journal dazu: „Das letzte Mal, als es dermaßen viel Aufregung um eine Tafel gab, standen darauf ein paar Gebote.“

Bis 2018 waren die iPad-Umsatzzahlen rückläufig. Inzwischen sind sie wieder leicht gestiegen. Das Aus für Tablets wurde bereits mehrfach prognostiziert. So ein richtiges Ende allerdings kann ich derzeit nicht erkennen.

Ich bin seit vielen Jahren intensiver iPad-Nutzer. Ich lese Bücher auf meinem iPad, ich kommuniziere via E-Mail, ich nutze mein iPad für Social Media. Seit etwa einem Jahr schreibe ich längere Texte mit einer externen Tastatur. Gerade tue ich das übrigens auch.

Mein iPad ist für mich ein unverzichtbarer Begleiter im Arbeitsalltag. Hier bereite ich meinen Unterricht vor. Ich plane und organisiere Unterrichtsprojekte und ich nutze es zur Medienwiedergabe. Um geräteneutral arbeiten zu können, setze ich AppleTV 2 ein. Ich kann mich so frei im Klassenraum bewegen und trotzdem Inhalte für meine Schüler projizieren.

Ich sage an der Stelle einfach mal: Herzlichen Glückwunsch iPad. Schön, dass es Dich gibt!

Ein Lehrer, eine Schule und das Recht am eigenen Bild

Am 6. September 2019 musste sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit einer Situation aus dem Schulalltag beschäftigen, in der es um das Recht am eigenen Bild im Schulalltag ging.

Ein Lehrer fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten missachtet. Eine Fotografin hatte von zwei Klassen Fotos gemacht, auf denen auch der Lehrer zu sehen ist. Diese beiden Fotos wurden im Schuljahrbuch veröffentlicht. Genau an dieser Stelle sah der Lehrer seine Persönlichkeitsrechte missachtet. Dabei berief er sich auf § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG): „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden…“

Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab. Alle Lehrer waren über den Fototermin und über den Verwendungszweck der Fotos informiert. Beim Erzeugen der Fotos hätte der Lehrer die Chance gehabt, aus dem Bild zu treten. Hinzu kommt, so das VG Koblenz, dass in diesem Fall § 23 des KUG herangezogen werden kann: „(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte…“ Und genau diesen Ausnahmetatbestand sieht das Gericht erfüllt.

Stellt sich noch die Frage: Warum hat der Lehrer nicht auf Grundlage der DS-GVO geklagt? Seine Klage richtete sich ausschließlich gegen die Veröffentlichung von Fotos, auf denen seine Person gezeigt wurde. Er forderte den Rückruf aller verkauften Jahrbücher, das Unkenntlich machen seiner Person und das Schwärzen seines Namens in der Bildunterschrift. Die Veröffentlichung von Personenbildnissen wird im KUG geregelt und ist kein Problem der DS-GVO.

Was kann man für den Schulalltag aus dieser Situation ableiten?

  • Eine dokumentierte, also schriftliche, Einwilligung vermeidet Stress. Dabei ist es unerheblich, ob man sich auf das KUG berufen kann. Die DS-GVO spielt zumindest im Hintergrund immer mit.
  • Für konkrete Fototermine bedarf es einer konkreten Ankündigung. Diese sollte Anlass, Verwendungszweck und Publikationsform enthalten.
  • Ist ein Bild erst einmal publiziert, kann es unmöglich sein, es zu entfernen.

„Schule kann mehr“ – Schule überdenken

Helmut Hochschild hat 40 Jahre im Schuldienst verbracht. Er ist Mathelehrer, war Schulleiter und Schulrat in Berlin und hat sich zuletzt als Seminardirektor um die Ausbildung von Referendaren gekümmert. Nun mach seit August er zusammen mit dem Journalisten Leon Stebe einen Podcast zu den Themen Schule, Bildung, Lernwelten.

Ich habe mich mal in den Podcast eingehört und finde das Konzept spannend. Die angesprochenen Themen sind nicht nur für Lehrende und Lernende interessant. Ich finde, über Bildung nachzudenken, kann nicht schaden.

Dem Smartphone-Verbot trotzen

In dieser Woche erzählte eine Schülerin von ihrem Sohn. An seiner Schule gibt es ein generelles Smartphone-Verbot. Oft wollen Eltern den Medienkonsum ihrer Kinder steuern und kontrollieren. Auch hier wird dann meist mit einem Smartphone-Verbot gearbeitet. Was in beiden Fällen nicht berücksichtigt wird: Unsere Schüler/Kinder sind kreativ.

Das Zauberwort heißt hier Google Docs. Niemand schöpft Verdacht, wenn im Unterricht oder zu Hause mit einem Textverarbeitungsprogramm gearbeitet wird. Solche Dokumente können freigegeben und gemeinsam bearbeitet werden. Jeder Beteiligte schreibt in einer anderen Farbe – fertig ist der Chat. Oder man nutzt gleich, allerdings etwas auffälliger, die Chat-Funktion.

Ich finde: So viel Kreativität sollte belohnt werden ?.

Ach ja, das Verfahren kann natürlich auch mit Microsoft abgebildet werden.

iPad 2 im Unterricht – 7. Apr. 2012

Samstag, Ostern und das Wetter ist beschissen. Das ist doch der perfekte Zeitpunkt zum Auf-dem-Sofa-sitzen und endlich mal einen neuen Artikel verfassen.

Ich nutze mein iPad nicht nur, um meine Freizeit angenehm zu gestalten. Inzwischen ist mein iPad auch ein unentbehrlicher Begleiter in Sachen Unterricht. Um es gleich vorweg zu nehmen: Es gibt nur einen Grund, warum ich noch ein Notebook mit in die Schule schleppe. Ich kann mit meinem iPad nicht drucken. Es gibt schlichtweg keinen airprintfähigen Drucker in meinen Arbeitsumgebungen.

Meine Schüler befinden sich in einer Ausbildung an einer Fachschule oder an einer Berufsfachschule. Ich unterrichte in verschiedenen Ausbildungsrichtungen und in unterschiedlichen Lernfeldern oder Fächern. Damit ergeben sich für mich ganz unterschiedliche Einsatzfälle. Ich möchte hier die Standards vorstellen, mit denen ich innerhalb einer Woche konfrontiert werde.

Situation 1: Ich möchte mit meinen Schülern ein neues Thema erarbeiten und dabei auf bereits Bekanntes zurückgreifen (kommt in Lernfeldern ja öfter mal vor). Dazu möchte ich eine Mindmap erstellen. Hier setze ich Mindjet ein. Die App ist kostenlos und macht alles, was man von einem guten Mindmapper erwarten kann. Nach der kostenlosen Registrierung auf www.mindjet.com kann ich meine Projekte hier auch bearbeiten. Das ist dann sinvoll, wenn ich mal nicht auf mein iPad zugreifen kann (was ja aber eher selten vorkommt). Bie Benutzung ist intuitiv und auch für Schüler leicht zu erlernen. Als Cloud-Speicher wird neben dem Mindjet-Konto auch Dropbox unterstützt. Damit relativiert sich das Druckproblem (siehe oben) schon wieder.

Situation 2: Im Rahmen einer Wiederholung von Unterrichtsstoff sollen die Schüler eine Übersicht oder eine Zeichnung beschriften. Sie sollen einen Lückentext ausfüllen oder richtige von falschen Aussagen unterscheiden. Hierfür erstelle ich ein Arbeitsblatt, welches ich als PDF-Dokument speichere. Das Arbeitsblatt kann ich natürlich ausdrucken und an alle Schüler austeilen. Mache ich zuweilen auch. Ich kann das PDF aber auch auf mein iPad laden und mit dem Beamer an die Wand werfen. Zur Anzeige verwende ich dann neu.Annotate+. Die App kostet im Angebot 0,99 €, sonst 3,99 €. Es handelt sich hierbei nicht einfach nur um einen PDF-Reader. Die App erlaubt es Notizen in PDF-Dokumenten vorzunehmen. Damit können sehr einfach Lückentexte gefüllt, Antworten angekreuzt oder Zeichnungen beschriftet werden. Da ich das ausgefüllte/bearbeitete Arbeitsblatt mailen kann, steht meinen Schülern so eine “autorisierte” Lösung zur Verfügung.

Situation 3: Das ist nun wirklich die Pillepalle-Variante. Natürlich zeige ich im Unterricht auch mal eine Präsentation oder eine Tabelle aus einer Tabellenkalkulation. Dafür bietet Apple die Werkzeuge Keynote, Numbers und Pages an. Das ist nun wirklich nicht spektakulär und soll deshalb hier nicht weiter Erwähnung finden. Ich habe auch mit Office²HD versucht zu arbeiten. Hier ist mir aufgefallen, dass viel mehr Formatierungen nicht umgesetzt werden. Das klappt in den Apple-Apps deutlich besser. Der Preis von 7,99 € pro App scheint mir mehr als angemessen.

Situation 4: Manchmal brauche ich auch nur ein einfaches Tafelbild. Hierfür habe ich mir die App Jot! Pro geladen – ein kleines Whiteboard für’s iPad. Ich konnte bisher nur eine Einschränkung feststellen. Der Platz beschränkt sich auf das Seitenformat 4:3. Da wünsche ich mir zuweilen wirklich etwas mehr Raum. Aber mann kann ja schnell eine neue Tafel anlegen. Mathelehrer mit raumgreifenden Herleitungen werden da sicherlich verzweifeln. Mir genügte der Platz bisher. Auch hier kann ich die erstellten Tafelbilder in verschiedenen Dateiformaten speichern. Somit lassen sich Arbeitsergebnisse wieder sehr einfach an Schüler verteilen.

Abschließend noch ein paar Anmerkungen zu meinen technischen Rahmenbedingungen. Ohne Beamer gehen die ganzen “Spielereien” natürlich nicht. Zum Verbinden nutze ich entweder den HDMI- oder den VGA-Adapter. Die sind zwar teurer als die ganzen Apps, aber was will man da machen? Zur Eingabe verwende ich den Virtuoso Stylus von Kensington. Ich habe den Stift eher wegen seines moderaten Preises (um die 10 Euro bei Amazon) ausgewählt. Ich bin allerdings auch sehr zufrieden mit ihm.

Im nächsten Artikel werde ich auf meine Lösungen zum Datenaustausch eingehen. Irgendwie müssen die ganzen Arbeitsblätter, Bilder, Präsentationen oder Filme ja auf’s iPad kommen.