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Aktualisiert – Leitlinien zur Einwilligung in Nutzung von Websites

Am 5. Mai 2020 aktualisierte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Leitlinien. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber ist Mitglied des EDSA. Er begrüßte die Änderungen.

Ausgangslage

Immer noch existieren Websites, die durch geeignete Maßnahmen den Nutzern Tracking unterjubeln.

Leitlinien

Ein Cookie-Wall ist eine Maßnahme, die das Nutzen einer Website ohne Cookie-Einwilligung unmöglich macht. Die Leitlinien erlauben Cookie-Walls nur noch, wenn eine Nutzungsalternative, beispielsweise als Bezahldienst, existiert.

Zweiter wichtiger Fakt: Die Nutzung einer Website stellt keine Einwilligung dar. Das ist an sich nicht neu. Bisher galt bereits, dass eine Einwilligung immer durch einen aktiven Akt erklärt werden muss.